zu verfügen oder zur summarischen Einschätzung Stellung zu nehmen. Das Regierungsstatthalteramt nahm mit Schreiben vom 7. April 2025 Stellung. 7. Mit Verfügung vom 9. April 2025 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt H.________ beantragt in seiner Stellungnahme vom 16. April 2025 (Eingangsdatum) die Abweisung der Beschwerde, soweit auf die Beschwerde überhaupt einzutreten sei. Die G.________ reichte am 8. Mai 2025 eine Stellungnahme ein. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte verzichtete mit Schreiben vom 12. Mai 2025 auf das Stellen von Anträgen.