1. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin von H.________ vom 11. Februar 2025 betreffend die Zuständigkeit für das vorgenannte Bauvorhaben sei von Amtes wegen aufzuheben. 2. Eventualiter: In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei der Entscheid der Regierungsstatthalterin von H.________ vom 11. Februar 2025 aufzuheben und die Regierungsstatthalterhin von H.________ sei zur Durchführung des Baubewilligungsverfahrens für dieses Bauvorhaben für zuständig zu erklären.