1. Zuständig zur Durchführung des Baubewilligungsverfahrens für die Projektänderung ist das Bauinspektorat G.________. 2. Die Akten gehen zurück an das Bauinspektorat G.________. 3. Die Gebühren des Regierungsstatthalteramt H.________ werden auf CHF 300.00 (BE10) festgesetzt und der Bauherrschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Rechnung folgt mit separater Post an: E.________. 4. Diese Verfügung wird elektronisch via eBau eröffnet: - […]. 5. Dagegen reichte die G.________ am 12. März 2025 (Postaufgabe 13. März 2025) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: