2. Anlässlich einer Begehung vor Ort am 24. Mai 2024 stellte die G.________ diverse Differenzen zwischen den bewilligten und ausgeführten Arbeiten fest. Mit Schreiben vom 30. Mai 2024 wies die G.________ die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte auf die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs bzw. einer Projektänderung hin und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte reichte am 27. Juni 2024 eine Stellungnahme und eine Projektänderung ein. Die G.________ stellte am 1. Juli 2024 die von der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten eingereichten Unterlagen dem Regierungsstatthalteramt H.________ zu.