1. Dispositivziffer III.4, viertes Lemma des Bauentscheids der Gemeinde Interlaken vom 12. Februar 2025 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung unterstrichen): «Die touristisch genutzte Wohnung ist rechtzeitig bei Interlaken Tourismus zu melden.» Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Interlaken vom 12. Februar 2025 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 900.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.