Die Verfahrensbeteiligten haben sich zum in Aussicht gestellten Vorgehen nicht geäussert. Ziffer III.4, viertes Lemma des angefochtenen Entscheids wird vom Rechtsamt der BVD wie folgt berichtigt bzw. ergänzt (Ergänzung unterstrichen): «Die touristisch genutzte Wohnung ist rechtzeitig bei Interlaken Tourismus zu melden.» 6. Ergebnis und Kosten a) Der angefochtene Entscheid wird von der BVD hinsichtlich Ziffer III.4, viertes Lemma berichtigt. Im Übrigen ist der Bauentscheid der Gemeinde zu bestätigen und die Beschwerde abzuweisen.