Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen, Auflagen und Vorschriften erfolgt im Rahmen der baupolizeilichen Selbstdeklaration, auch wenn – wie vorliegend – keine baulichen Massnahmen vorgesehen sind. Die Rüge des Beschwerdeführers erweist sich als unbegründet. 3. Bezeichnung Stockwerkeigentumseinheit