Diese fehlte in den ursprünglichen Bauplänen, weshalb Procap im Fachbericht die Planung einer solchen Nasszelle und eine entsprechende Anpassung der Pläne verlangte. Gestützt auf diese Forderung von Procap reichte der Beschwerdegegner einen angepassten Detailplan ein, welcher eine barrierefreie Nasszelle aufwies. Damit wurde der Forderung von Procap nach einem Gästezimmer Typ I (mit entsprechender barrierefreier Nasszelle) Rechnung getragen, weshalb diese am 26. August 2024 einen positiven Fachbericht ausstellte. Bei den unter Ziffer 3.2 des angefochtenen Entscheids erwähnten «Nachforderungen hinsichtlich der Erstellung eines rollstuhlgängigen Gästezimmers Typ 1» handelt es sich