dere vor dem Hintergrund, dass im Bewilligungsverfahren zwei Fachberichte von der Fachstelle für Hindernisfreies Bauen eingeholten wurden und der Beschwerdegegner die Baupläne gestützt auf die Forderungen von Procap entsprechend angepasst hat, erscheint nicht ohne weiteres nachvollziehbar, weshalb das hindernisfreie Bauen nun doch nicht betroffen sein soll. Dies wird im Entscheid nicht dargelegt. Der blosse Verweis auf den nicht näher bezeichneten Entscheid der BVD stellt keine hinreichende Begründung dar.