Die Gemeinde verweist unter Ziffer 3.10 lediglich auf einen nicht näher bezeichneten Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion, gemäss welchem auf eine «barrierefreie Toilette» verzichtet werden könne. Zwar wird unter Ziffer 2.3 festgehalten, dass das hindernisfreie Bauen nicht betroffen sei und der Fachbericht der Procap wird im Entscheiddispositiv denn auch nicht als integrierender Bestandteil des Bauentscheids aufgeführt. Es fehlt jedoch an einer eigentlichen Begründung, weshalb das hindernisfreie Bauen nicht betroffen ist. Insbeson-