Die Begründung muss sich wenigstens in minimaler Form mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzen und sinngemäss darauf schliessen lassen, weshalb dieser unrichtig sein soll. 5 Aus der Beschwerde geht hervor, inwiefern der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Entscheid nicht einverstanden ist. Entgegen der Annahme des Beschwerdegegners legte der Beschwerdeführer der Beschwerde den angefochtenen Bauentscheid bei. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Hindernisfreies Bauen