7. Gegen den Bauentscheid vom 12. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer am 11. März 2025 Beschwerde bei der BVD ein. Darin beantragt er insbesondere eine inhaltliche Präzisierung der Baubewilligung und macht inhaltliche Unklarheiten und formelle Fehler geltend. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 19. März 2025 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde stellte in ihrer Stellungnahme vom 9. April 2025 ebenfalls Antrag auf Abweisung der Beschwerde.