4. Mit Zwischenverfügung vom 26. September 2024 sistierte die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren gestützt auf Art. 38 VRPG bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids in einem vor der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hängigen Beschwerdeverfahren, bei welchem unter anderem die Erstellung einer hindernisfreien Toilette bzw. die Anpassungspflicht an das hindernisfreie Bauen bei der Umnutzung von Wohnungen zur touristischen Vermietung umstritten war (BVD 110/2024/103). Der Entscheid im Verfahren BVD 110/2024/103 erging am 3. Dezember 2024.