wurde dem Beschwerdegegner mit Verfügung vom 11. Juli 2024 eröffnet. Zudem wurde ihm Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung gegeben. Um dem Einwand der Fachstelle Rechnung zu tragen, reichte der Beschwerdegegner am 9. August 2024 eine Projektänderung ein. Der angepasste Bauplan sah – wie von Procap gefordert – eine hindernisfreie Nasszelle vor. Der Plan wurde Procap anschliessend erneut zur Beurteilung unterbreitet. Mit Fachbericht vom 26. August 2024 hielt Procap fest, dass der Einwand betreffend hindernisfreie Nasszelle behoben worden sei. Zudem beantragte sie die Aufnahme diverser Auflagen in den Bauentscheid.