I. Sachverhalt 1. Die Stockwerkeigentumseinheit Interlaken Grundbuchblatt Nr. G.________12 steht im Gesamteigentum des Beschwerdegegners und Frau E.________. Am 21. Juni 2024 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für die «Umnutzung einer Erstwohnung im zweiten Obergeschoss zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 5 Gästen (total beherbergte Gäste in der Liegenschaft 13)». Gegen das Vorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache.