1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 5. Februar 2025 sowie die Verfügungen des AGR vom 25. Juli 2024 und 10. Oktober 2024 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zurückgewiesen. 2. Die Vorakten sowie die von der Gemeinde eingereichten, von der Vorinstanz gestempelten Pläne gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.