Mit Verweis auf das betreffend die Verfahrenskosten Gesagte gilt der Beschwerdegegner auch hinsichtlich der Parteikosten als vollständig unterliegend. Er hat damit den Beschwerdeführenden die Parteikosten zu ersetzen. Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden beläuft sich auf CHF 9’135.75 (Honorar: CHF 8’400.–, Auslagen: CHF 51.20 und Mehrwertsteuer: CHF 684.55).