Zur Beurteilung der Voraussetzungen von Art. 34b Abs. 3 und 4 sowie Abs. 6 i.V.m. Art. 34 Abs. 4 RPV und damit insbesondere der Zonenkonformität des strittigen Allwetterauslaufs und des Neubaus der Remise wird der Beschwerdegegner seine Unterlagen zu vervollständigen und unter anderem ein ausführliches Betriebskonzept einzureichen haben. Zudem bedarf die Beurteilung des vorliegenden Baugesuchs vorab die Klärung der Verhältnisse betreffend die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von den nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten des Beschwerdegegners.