Weiter ist betreffend den neuen Reitplatz darauf hinzuweisen, dass Plätze für die Nutzung der Pferde nach Art. 34b Abs. 4 Bst. a RPV einzig für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde verwendet werden dürfen. Gemäss der Wegleitung «Pferd und Raumplanung» wird damit zweierlei gesagt: Einerseits dürfen diese Plätze grundsätzlich von keinen betriebsfremden Pferden genutzt werden.