ein nahe der Stallung gelegenen und unmittelbar an die neu zu bewilligenden Auslaufflächen gren- 29 Wegleitung, a.a.O., S. 8. 11/15 BVD 110/2025/22 zenden «Bewegungsplatz» als Allwetterauslauf mitzuverwenden, wenn er nicht als Reitplatz benötigt werde.30