Gleiches gilt bezüglich der Verbindungsfläche zwischen Stall und Trail, nordöstlich des Pferdestalls (Vorplatz beim Mistplatz). Ausserdem wird sich das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland unter Einbezug der betreffenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung detailliert zur allfälligen Anrechnung des neu geplanten Reitplatzes mit einer Fläche von 800 m2 an die Allwetterauslaufflächen äussern müssen: Wie die Beschwerdeführenden zu Recht vorbringen, hat das Bundesgericht diesbezüglich nämlich festgehalten, dass Nutzungsplätze wenn möglich auch für den Auslauf mitzunutzen seien und es insofern ein Gebot der haushälterischen Nutzung sei,