Hierzu sind alle mit einem trittfesten Boden versehenen Flächen miteinzubeziehen, wobei insbesondere die oben erwähnten Bodenbedeckungsmaterialien massgeblich sind. Diesbezüglich wird sich der Beschwerdegegner gegenüber dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland noch abschliessend äussern müssen, wie die Bodenbedeckung der in den Bauplänen mit «Trail unbefestigt» bezeichneten Flächen ausgestaltet sein wird, zumal dies bisher unzureichend dargelegt ist. Ferner wird vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu begründen sein, inwiefern bei der Berechnung der Grösse des Allwetterauslaufs nicht auch die in den Bauplänen mit «best.