TschV aufweisen. Wenn möglich sind die Flächen nach Anhang 1 Tabelle 7 Ziffer 4 TschV zur Verfügung zu stellen. Anhang 1 Tabelle 7 Ziffer 3 TschV unterscheidet bei den Mindestvorgaben für die Auslauffläche pro Tier einerseits, ob die Fläche permanent vom Stall aus zugänglich ist oder nicht an den Stall angrenzt. Andererseits beeinflusst die Widerristhöhe der Equiden die notwendige Mindestfläche. Die tierschutzrechtlich empfohlene Fläche liegt dabei für alle Tiere unabhängig der Widerristhöhe bei 150 m2