Es ist deshalb in erster Linie zu prüfen, ob die vorgesehene Nutzung in einer bereits vorhandenen Baute möglich ist oder ob Neubauten als Ersatzbauten an Stelle der bisherigen, nicht mehr benötigten Bauten errichtet werden können.27 Zudem gilt der Konzentrationsgrundsatz: Landwirtschaftliche Bauten sind soweit möglich zu gruppieren, unter Berücksichtigung des Standorts des Wohnhauses.28 Zwar finden sich in der Verfügung des AGR vom 25. Juli 2024 gewisse Ausführungen betreffend die Fruchtfolgefläche (die geplante beanspruchte Trail-Fläche könne aus dem Fruchtfolgeinventar herausgenommen werden) und dass die für die Zonenkonformität und