Gleiches gilt betreffend die oben erwähnten Ausführungen zum strittigen landwirtschaftlichen Gewerbe des Beschwerdegegners: Erst in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts, das heisst, nach Vorliegen des erwähnten Betriebskonzepts, wird das LANAT gestützt darauf die GELAN-Betriebsdaten erheben sowie einen entsprechend aktualisierten Fachbericht erstellen können. Dieser wird sich insbesondere auch betreffend die von Seiten der Beschwerdeführenden bestrittene Voraussetzung der räumlichen Einheit zwischen den vom Beschwerdegegner gepachteten Flächen in Oberthal und dem Betriebszentrum detailliert äussern müssen.