Zusammengefasst wird also nachzuweisen und durch die Fachbehörden zu verifizieren sein, ob die geplante Remise in der vorgesehenen Grösse für den Landwirtschaftsbetrieb des Beschwerdegegners unter Berücksichtigung aller vorhandenen Abstell- und Lagermöglichkeiten tatsächlich objektiv benötigt wird. Das LANAT sowie das AGR werden die Frage der objektiven Notwendigkeit des geplanten Neubaus allerdings erst in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vollständig überprüfen können. Gleiches gilt betreffend die oben erwähnten Ausführungen zum strittigen landwirtschaftlichen Gewerbe des Beschwerdegegners: