Weiter sei das Gebäude 501g in einem sehr schlechten Zustand und deshalb nicht benutzbar. Das AGR stützt sich sodann in seiner Verfügung vom 25. Juli 2024 auf diese Ausführungen des LANAT und ergänzt, dass der objektiv berechnete und mittels Maschinenliste nachgewiesene Bedarf an Einstellraum auf dem Betrieb nicht überschritten werde. In den vorhandenen Akten lässt sich allerdings keine solche Maschinenliste finden.