Ferner verfüge der Beschwerdegegner zusammen mit seiner Partnerin über viel Erfahrung und habe nebst der Lehre zum Landwirt EFZ diverse Ausbildungen in der Pferdehaltung abgeschlossen. Weitergehende Ausführungen betreffend den längerfristigen Bestand des Betriebs fehlen allerdings. Diese Voraussetzung wird daher von der Fachbehörde nach Einreichen eines vollständigen Betriebskonzepts (vgl. oben) zu prüfen und – sollte die Voraussetzung erfüllt sein – nachvollziehbar zu begründen sein.