Eis gelegt werde oder die Pferdepensionsplätze in Oberthal aufgelöst würden). Zur Voraussetzung von Art. 34 Abs. 4 Bst. c RPV, wonach der Betrieb für eine Bewilligung nach Art. 16a Abs. 1 RPG voraussichtlich längerfristig bestehen können muss, äussern sich das LANAT im Fachbericht vom 23. November 2023 und das AGR in der Verfügung vom 25. Juli 2024 sodann einzig dahingehend, dass der längerfristige Bestand des Betriebs mit der geplanten Nachfolgeregelung bejaht werden könne. Ferner verfüge der Beschwerdegegner zusammen mit seiner Partnerin über viel Erfahrung und habe nebst der Lehre zum Landwirt EFZ diverse Ausbildungen in der Pferdehaltung abgeschlossen.