Einerseits sind die kurzen und – wie bereits erwähnt – vorwiegend auf den ehemaligen Grundeigentümer und früheren Betriebsbewirtschafter bezogenen Ausführungen kaum nachvollziehbar und die gemäss den Formularen im Anhang des Begleitbriefs vorgenommenen Berechnungen können nicht verifiziert werden. Andererseits ist unklar, inwiefern verschiedene im erwähnten Schreiben erfolgte Feststellungen (noch) den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, zumal diese bereits zum Zeitpunkt dessen Erstellung blosse Mutmassungen darstellten (z.B. inwiefern der Aufbau des Betriebszweigs Mutterkuhhaltung weggelassen würde, die Betriebsübergabe auf