Da in den vorinstanzlichen Akten ein Betriebskonzept fehlt, ist der Beschwerdegegner aufzufordern, ein solches auszuarbeiten und einzureichen. Dieses hat insbesondere die Betriebsangaben zum Ist-Zustand des landwirtschaftlichen Betriebs des Beschwerdegegners (Art und Grösse der Bewirtschaftung, landwirtschaftliches Einkommen der letzten Jahre, eingesetzte Arbeitskräfte/Arbeitsstunden, Maschinen- und Fahrzeugbestand, vorhandener Gebäudebestand inkl. der jeweiligen Nutzung, insb. auch vorhandene Einstell- und Lagerräumlichkeiten und deren Nutzung, usw.) sowie Angaben zum künftigen Betrieb und zum längerfristigen Bestand (allfällige Änderungen der