16abis RPG des zu prüfenden Bauvorhabens – insbesondere für die Prüfung der Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 4 und 5 RPV – sind jedoch detaillierte Angaben und Informationen zum aktuellen und zukünftigen Betrieb des Beschwerdegegners, als aktueller Bewirtschafter des betreffenden Betriebs und für das strittige Bauvorhaben verantwortlicher Bauherr, nötig.