Die erwähnten Betriebsdaten aus den Jahren 2022 und 2023, sowie die Angaben betreffend den künftigen SAK-Wert beziehen sich aber allesamt auf den damaligen Betrieb des Voreigentümers der betreffenden Grundstücke zum Zeitpunkt vor der Betriebsübergabe an den Beschwerdegegner. Für die Beurteilung der Voraussetzungen der Zonenkonformität nach Art. 16a RPG und Art. 16abis RPG des zu prüfenden Bauvorhabens – insbesondere für die Prüfung der Voraussetzungen von Art.