RPG geprüft werden müssten und ein Baugesuch erfordern würden. Im aktuellen Baugesuch seien diese nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten aber weder beantragt noch geprüft worden. Gestützt auf diese Ausführungen des AGR erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Gesamtbauentscheid vom 5. Februar 2025 die strittige Baubewilligung. Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Beschwerde nun insbesondere vor, dass es sich beim Betrieb des Beschwerdegegners nicht um ein bestehendes landwirtschaftliches Gewerbe handeln