Betreffend den Pferdetrail und den Allwetterauslauf hielt das AGR in der erwähnten Verfügung vom 25. Juli 2024 weiter fest, dass die Berechnung für die Auslaufflächen bei der Pferdehaltung eine maximale Grösse eines Allwetterplatzes von 1650 m2 bei 28 Pferden (was 58.9 m2 pro Tier entspreche) ergeben würde. Bei der Berechnung sei berücksichtigt, dass die Trail-Fläche aus dem Fruchtfolgeinventar entlassen werden könne. Zu dieser Fläche würden alle befestigten Bereiche im Freien gezählt, welche im vorliegenden Projekt für die Pferde dauerhaft frei zugänglich seien.