Die nicht oder nur beschränkt nutzbaren Flächen in den Gebäuden 501g, 501h und 501j würden nicht als Einstellraum angerechnet werden. Der objektiv berechnete und mittels Maschinenliste nachgewiesene Bedarf an Einstellraum für Maschinen sowie als Futterlager werde auf dem Betrieb nicht überschritten. Betreffend den Pferdetrail und den Allwetterauslauf hielt das AGR in der erwähnten Verfügung vom 25. Juli 2024 weiter fest, dass die Berechnung für die Auslaufflächen bei der Pferdehaltung eine maximale Grösse eines Allwetterplatzes von 1650 m2 bei 28 Pferden (was 58.9 m2 pro Tier entspreche) ergeben würde.