Das AGR beurteilte das geplante Bauvorhaben in seinen Verfügungen vom 25. Juli 2024 und 10. Oktober 2024 mit Verweis auf die Fachberichte des LANAT vom 12. Januar 2023 und 23. November 2023 als zonenkonform (Remise nach Art. 16a RPG, die weiteren Bauvorhaben für die Pferdehaltung nach Art. 16abis RPG): Es handle sich im vorliegenden Fall um ein landwirtschaftliches Gewerbe mit 0.823 SAK. Der längerfristige Bestand des Betriebs werde mit der geplanten Nachfolgeregelung bejaht; der Beschwerdegegner habe die Lehre zum Landwirt EFZ abgeschlossen und verfüge zusammen mit seiner Partnerin über viel Erfahrung in der Pferdehaltung.