Weiter soll gemäss den Angaben im Übersichtsplan der rund um die Baugrundstücke verlaufende Pferdetrail im Umfang von 1419 m2 befestigt (Material Kies und Lochmatten) und im Umfang von 1416 m2 unbefestigt ausgestattet sein. Hinzu kommt im südlichen Bereich der Parzelle Nr. B.________ und teilweise auf Parzelle Nr. O.________ ein Fütterungsbereich (Heuraufen) mit einer Fläche von 223 m2. Der neu östlich der bestehenden Gebäude 501d, 501e und 501f («Ateliers») zu erstellende Reitplatz soll sodann 20 m auf 40 m abmessen und somit eine Fläche von 800 m2 ausweisen. Zwischen den «Ateliers» 501c und 501d plant der Beschwerdegegner die Errichtung eines gedeckten Putz- und Waschplatzes.