Nachdem das AGR in seiner ersten Verfügung vom 25. Juli 2024 festhielt, dass dem Einbau einer Dusche und einer Toilette im Gebäude 501k der Bauabschlag zu erteilen sei, passte der Beschwerdegegner das strittige Bauvorhaben mittels Projektänderung vom 16. August 2024 insbesondere dahingehend an, als dass er auf den Einbau der zusätzlichen sanitären Anlagen im Gebäude 501c verzichtete und diese somit nur noch im Gebäude 501k vorsah. Den entsprechenden Bauplänen ist ferner zu entnehmen, dass der Beschwerdegegner anstelle des bisherigen Sandplatzes südlich des in einen Aktivpferdestall umzunutzenden Gebäudes den Neubau der 494 m2 grossen Remise vorsieht.