Bei jenen Pferdehalterinnen und Pferdehaltern, die nicht am Tierwohlprogramm teilnehmen, muss die für den Vollzug des Raumplanungsrechts zuständige Behörde nötigenfalls die erforderliche Fläche festlegen. Dabei kann die erwähnte Mindestweidefläche als Richtwert dienen.20 d) In der Landwirtschaftszone dürfen nur bestimmte Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung errichtet werden. Das Gesetz enthält insoweit eine Beschränkung der zulässigen Bauvorhaben.