6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Konolfingen sowie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichteten gemäss ihren Schreiben vom 20. März 2025 und 2. April 2025 auf das Einreichen von detaillierten Stellungnahmen. Der Beschwerdegegner liess sich innert der angesetzten Frist schriftlich nicht vernehmen. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 14. April 2025 die Abweisung der Beschwerde und wiederholt darin grösstenteils die bereits in der Verfügung vom 25. Juli 2024 gemachten Ausführungen.