4. Mit Gesamtbauentscheid vom 5. Februar 2025 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland dem Beschwerdegegner für sein Bauvorhaben die Baubewilligung und wies die Einsprachen der Beschwerdeführenden ab. Zusammen mit dem Gesamtbauentscheid eröffnete es den Verfahrensparteien zudem die beiden das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone betreffenden Verfügungen des AGR vom 25. Juli 2024 und 10. Oktober 2024.