2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Baubewilligungsverfahren wurde sodann zuständigkeitshalber vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittel- land weitergeführt, welches diverse Amts- und Fachberichte sowie Stellungnahmen zum beabsichtigten Bauprojekt einholte. 3. Im Juli 2024 übernahm der Beschwerdegegner die besagten Parzellen von den Voreigentümern und trat im laufenden Baubewilligungsverfahren fortan als alleiniger Bauherr in Erscheinung.