c) Im Übrigen wird die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens und zur neuen Entscheidung an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 4468.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, per E-Mail - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lüscherz, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben