Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden macht Parteikosten im Umfang von CHF 4468.40 (inkl. Mehrwertsteuer) geltend. Dies gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Das AGR hat somit den Beschwerdeführenden die Parteikosten von CHF 4468.40 zu ersetzen. III. Entscheid 1. a) Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 6. Februar 2025 und die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 28. November 2024 werden aufgehoben. b) Die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird erteilt.