Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) gab als Vertreter des Kantons Bern, der die Hoheit über öffentliche Gewässer ausübt, sein Einverständnis zum Vorhaben. Eine gegen das Vorhaben eingereichte Einsprache wurde zurückgezogen, nachdem die Gesuchstellenden mit Eingabe vom 16. Dezember 2023 den Standort für das Ablagern des ausgehobenen Materials neu festgelegt hatten.