Am 12. September 2023 (Eingangsdatum) reichten die Beschwerdeführenden gemeinsam mit Nachbarn bei der Gemeinde Lüscherz ein Baugesuch ein für das Ausbaggern von Seegrund auf bzw. vor ihren Grundstücken und die Ablagerung des Aushubmaterials an anderer Stelle im See. Sie beantragten dafür eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen (Art. 24 ff. RPG3), eine Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 WBG4) und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung für das Ablagern des ausgehobenen Materials (Art. 39 GSchG5). Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) gab als Vertreter des Kantons Bern, der die Hoheit über öffentliche Gewässer ausübt, sein Einverständnis zum Vorhaben.