5. Die Stadt Langenthal hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 3075.00 (exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 15/16 BVD 110/2025/1 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt Dr. B.________ und/oder Frau Rechtsanwältin D.________, mit Beilagen gemäss Dispositiv-Ziff. 1, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Langenthal, mit Beilagen gemäss Dispositiv-Ziff. 1, eingeschrieben - TBA OIK IV, Strasseninspektorat Oberaargau, zur Kenntnis, per E-Mail