2. Die Beschwerde wird insofern abgewiesen, als dass der Beschwerdeführerin die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 1281.45 vollumfänglich zur Bezahlung auferlegt werden. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Langenthal zuständig. 3. Der Beschwerdeführerin werden die Publikationskosten von CHF 439.65 zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Langenthal zuständig. 4. Der Beschwerdeführerin werden für das oberinstanzliche Verfahren Kosten von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.