Aufgrund der Ausführungen der Stadt Langenthal in ihrer Beschwerdeantwort vom 4. Februar 2025 und den Ausschnitten aus den Honorarrechnungen ist nachvollziehbar, dass sich der im Fachbericht vom 16. September 2024 genannte Aufwand von 2 Stunden einzig auf die Redaktion dieses Berichts bezieht. Aus den Honorarrechnungen ergibt sich, dass im Vorfeld des Berichts weitere Aufwände von 1.25 Stunden angefallen sind. Wie in Dispositiv-Ziff. IV.2 des angefochtenen Entscheids korrekt festgehalten ist, belief sich der Aufwand der Fachexperten/innen der Bauund Planungskommission somit insgesamt auf 3.25 Stunden à je CHF 233.00.